Baustellen können sicher weiterbetrieben werden, wenn weitreichende Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Damit soll eine hohe Sicherheit für alle Beteiligten und die Eindämmung des Virus erreicht werden. Mit Kontrollen überprüft die Suva das Einhalten dieser Schutzbestimmungen zu Corona in den Betrieben. Diese Kontrolltätigkeit durch die Suva wird ab Montag, 9. November intensiviert. Das Seco und die Suva haben dazu die Handlungsanleitung für Covid-19 Kontrollen herausgegeben. Das Dokument finden Sie hier:
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Die wichtigsten Punkte bleiben:
• In Innenräumen gilt generelle Maskenpflicht. Rohbauten gelten nicht als Innenräume, solange die Fenster nicht eingesetzt sind.
• Im Rohbau gilt es weiterhin Abstand zu halten oder wenn dieser nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen.
• Bei Gruppentransporten gilt die Maskenpflicht. Ausgenommen davon ist der Fahrer, wenn das Tragen der Maske ein Sicherheitsrisiko (z.B. Beschlagen der Sehhilfe) darstellt. Trägt der Fahrer keine Maske, darf der Beifahrersitz nicht besetzt werden.
• Gemeinsam genutzte Räume (z.B. Pausenräume, Umkleideräume, Besprechungszimmer, Kantinen etc.) sollen mindestens täglich gereinigt werden. Zudem sollen oft berührte Oberflächen wie Tischflächen und Stuhllehnen gereinigt werden.
• In Personalrestaurants und Betriebskantinen gilt eine generelle Maskenpflicht. Diese wird aufgehoben, wenn sitzend die Nahrung zu sich genommen wird.
• 4er-Tische dürfen nur mit zwei Plätzen diagonal besetzt werden
• Bei grösseren Tischen muss der Abstand von 1.5 Metern gewährleistet sein. Die Abstandsregelung gilt ebenso eingehalten, wenn zwischen den Sitzplätzen jeweils ein Platz freigehalten wird.
• In Sitzungszimmern gilt eine generelle Maskenpflicht. Zusätzlich ist hier auch der Sicherheitsabstand von 1.5 Metern einzuhalten. Für der Besetzung der Tische gilt die gleiche Massnahmenregel wie in den Personalrestaurants und Betriebskantinen.
• Empfehlenswert ist eine Kurzinstruktion an jedem Morgen vor dem Arbeitsantritt. Hierbei können Arbeitnehmer über die aktuelle Lage und die einzuhaltenden Schutzmassnahmen informiert und instruiert werden. Bei dieser Gelegenheit kann sich ein Vorgesetzter über das Befinden der Arbeitnehmer informieren und regelmässig wiederholen, dass diejenigen die Symptome verspüren, Zuhause bleiben müssen.
Die Kontrollen auf den Baustellen werden gemäss Bundesrat und Staatssekretariat für Wirtschaft Seco ausschliesslich durch die Suva und allenfalls durch das Kantonale Arbeitsinspektorat und die Polizei durchgeführt.
Gesund zu bleiben soll einen hohen Stellenwert im Alltag haben. Bei Unsicherheiten zu Vorgaben oder in der Interaktion mit dem Arbeitgeber steht der Leiter Beratung von Baukader Schweiz für eure Fragen zur Verfügung. max.forster@baukader.ch