Quarantänepflicht für Einreisende
In der Schweiz gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten. Die Liste dieser Staaten und Gebiete wurde per 8. August 2020 aktualisiert. Ein negatives Testresultat hebt die Quarantäne nicht auf.
Neu auf der Liste stehen u.a. Spanien (mit Ausnahme der Balearen und Kanaren) sowie Rumänien. Ab Samstag, 8. August, 0.00 Uhr, gilt demnach eine 10-tägige Quarantänepflicht für Personen, die aus diesen Ländern in die Schweiz einreisen. Keine Quarantänepflicht gilt jedoch für Personen, welche im Transit durch diese Länder reisen, z.B. aus Portugal durch Spanien, sofern der Aufenthalt im Risikogebiet nicht länger als 24 Stunden dauert.
Entscheidend für die Quarantänepflicht ist die Liste, welche beim Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz gültig ist.
Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz?
Zuerst muss geprüft werden, ob eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers durch den Arbeitsvertrag besteht. Die konkrete Beurteilung einer Lohnfortzahlung erfolgt zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Im Streitfall müsste wohl ein Gericht entscheiden.
In zwei Fällen ist die Lohnfortzahlungspflicht gegeben:
- Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber in einen Staat oder ein Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko zur Arbeit entsendet werden und nach der Rückreise in die Schweiz in Quarantäne müssen.
- Wenn Sie trotz Quarantäne arbeiten können, also im Homeoffice.
Wenn Sie aufgrund der Quarantäne für Einreisende nicht arbeiten können und vom Arbeitgeber keinen Lohn erhalten, gilt folgendes:
- Es besteht Anspruch auf Erwerbsersatz, wenn Sie die Quarantäne unverschuldet antreten müssen. Unverschuldet heisst, dass Ihr Reiseziel zum Zeitpunkt Ihrer Abreise nicht auf der Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko stand und Sie zum Zeitpunkt der Abreise auch nicht wissen konnten, dass Ihr Reiseziel während Ihrer Reise auf diese Liste gesetzt wird.
- Somit besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Reiseziel bei Ihrer Ausreise bereits auf der Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko stand.
Die Liste der Länder, bei welchen Quarantänepflicht besteht, sowie weiterführende Informationen finden Sie hier.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit, BAG
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen rechtlichen Situation als Baukader Mitglied können Sie sich an unseren Leiter Beratung, Max Forster wenden:
Max Forster
max.forster@baukader.ch
062 205 55 40