03. November 2020

Update Corona-Virus per 28.10.2020

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist es, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren.

Maskenpflicht, auch auf Baustellen

Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass Mitarbeitende die Empfehlungen des BAG betreffend Abstand und Hygiene jederzeit einhalten können. Kann der empfohlene Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden, so sind Massnahmen, wie das Tragen einer Maske, zu treffen. Die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG müssen überall am Arbeitsplatz eingehalten werden auch in Pausenräumen, Umkleidekabinen oder Kantinen.

Alle Mitarbeitenden müssen zudem regelmässig die Möglichkeit haben, die Hände mit Wasser und Seife zu waschen. Ist dies nicht möglich, muss Händedesinfektionsmittel bereitstehen. Das regelmässige Reinigen von allen Dingen, die häufig von mehreren Personen berührt werden, muss sichergestellt sein. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Massnahmen ist der Arbeitgeber.

Wer Symptome hat, bleibt Zuhause

Bei Husten, Halsschmerzen und Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, plötzlichem Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Fiebergefühl, Kopf- oder Muskelschmerzen, Magen Darm-Symptomen oder Hautausschlägen sollen Arbeitnehmende zu Hause zu bleiben und ihre Ärztin/ihren Arzt kontaktieren. Keinem Mitarbeitenden wird erlaubt, krank zu arbeiten.

So wenig Kontakte wie möglich

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeit so zu organisieren, dass es möglichst wenige Team-Durchmischungen und damit so wenig Kontakte wie möglich gibt. Ist es bei der Team-Arbeit nicht möglich, die Abstands-Empfehlungen einzuhalten, muss Ihnen der Arbeitgeber die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (Masken).

Vollzug, Kontrolle und Hilfe bei Nicht-Einhaltung

Für den Vollzug der Empfehlungen des BAG auf Baustellen und in der Industrie ist die SUVA verantwortlich. Als Mitglied von Baukader Schweiz können Sie sich bei Unsicherheiten und Fragen an die Rechtsberatung von Baukader Schweiz wenden:

Max Forster, Leiter Beratung
Max.Forster@baukader.ch
Tel: 062 205 55 00

 

Für alle Detail-Fragen ist das neue Merkblatt für Arbeitgebende (Version vom 30.10.2020) zu beachten:

Merkblatt für Arbeitgeber

Quelle: BAG /SECO

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